Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz kompakt erklärt
Hilfe bei Insolvenz in Karlsruhe
Eine Insolvenz ist ein gesetzlich geregelter Weg, eine dauerhaft nicht mehr beherrschbare Schuldenlage zu ordnen. Für viele Betroffene ist dabei besonders wichtig: Die Restschuldbefreiung erfolgt heute grundsätzlich nach drei Jahren. Das schafft deutlich mehr Planbarkeit für einen wirtschaftlichen Neustart.
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?
Die Verbraucherinsolvenz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Hier gehört ein außergerichtlicher Einigungsversuch grundsätzlich zum Verfahren dazu. Die Regelinsolvenz ist vor allem für Selbstständige und bestimmte ehemals Selbstständige vorgesehen. Ehemals Selbstständige fallen nur dann noch in die Verbraucherinsolvenz, wenn insbesondere weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für natürliche Personen auch eine Stundung der Verfahrenskosten möglich sein. Welche Verfahrensart in Ihrer Lage passt, sollte immer sorgfältig geprüft werden.
Schuldnerhilfe & Schuldnerberatung in Karlsruhe
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